Das Fremdenverkehrsamt von Aigues-Mortes setzt sich dafür ein, seine Website für alle Nutzer zugänglich zu machen, unabhängig von ihren Geräten, ihrer Art der Navigation oder einer möglichen Behinderung, gemäß Artikel 47 des französischen Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 über die Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen.
Diese Seite informiert über den aktuellen Stand der Barrierefreiheit der Website, die bereits umgesetzten oder laufenden Maßnahmen sowie die Kontaktmöglichkeiten, falls der Zugang zu einem Inhalt oder einer Dienstleistung Schwierigkeiten bereitet.
Die Website des Fremdenverkehrsamtes von Aigues-Mortes wird als nicht konform mit dem Référentiel Général d’Amélioration de l’Accessibilité (RGAA, Version 4.1) eingestuft.
Derzeit gilt :
Es wurde ein aktiver Prozess zur Verbesserung der Barrierefreiheit eingeleitet, um die Website schrittweise für alle Nutzer zugänglicher zu machen.
Auf der Website des Fremdenverkehrsamtes von Aigues-Mortes verfolgen wir ein einfaches Ziel: Alle sollen auf die angebotenen Inhalte und Dienstleistungen zugreifen können, einschließlich Personen, die unterstützende Technologien verwenden oder besondere Bedürfnisse haben.
Konkret ermöglicht eine barrierefreie Website Ihnen :
Digitale Barrierefreiheit ist kein «Extra» : Sie ist eine Verpflichtung, damit alle unsere Website nutzen und unter bestmöglichen Bedingungen auf Informationen zugreifen können.
Das Fremdenverkehrsamt von Aigues-Mortes hat einen strukturierten Prozess eingeleitet, um die Barrierefreiheit seiner Website schrittweise zu verbessern :
- die erforderlichen technischen Korrekturen (Code, Vorlagen, Module );
- notwendige Verbesserungen hinsichtlich Benutzerfreundlichkeit und Navigation ;
- bewährte Verfahren, die bei der Erstellung neuer Inhalte anzuwenden sind.
Bis zur Durchführung der vollständigen Prüfung können bestimmte Elemente der Website für einige Nutzer Zugangsschwierigkeiten darstellen. Zu den wichtigsten potenziell betroffenen Bereichen gehören beispielsweise :
Diese Elemente werden im Rahmen der Barrierefreiheitsprüfung analysiert und auf Grundlage der Ergebnisse schrittweise korrigiert oder verbessert.
Unser Ziel ist es, die Website des Fremdenverkehrsamtes von Aigues-Mortes :
Bei jeder größeren Weiterentwicklung der Website (neue Vorlage, neuer Bereich, Neugestaltung usw.) werden die Aspekte der Barrierefreiheit so früh wie möglich bei den technischen, grafischen und redaktionellen Entscheidungen berücksichtigt.
Wenn Sie auf eine Barriere stoßen, die Sie daran hindert, auf eine Information oder einen auf unserer Website angebotenen Dienst zuzugreifen, können Sie uns dies melden. Das Fremdenverkehrsamt von Aigues-Mortes bemüht sich, Ihnen eine zugängliche alternative Lösung anzubieten, beispielsweise durch die Zusendung eines Dokuments in einem geeigneten Format oder durch die Übermittlung der Informationen per Telefon oder E-Mail.
Per E-Mail : info@ot-aiguesmortes.com
Per Telefon : 04 66 53 73 00
Per Post :
Fremdenverkehrsamt von Aigues-Mortes
Place Saint-Louis - BP 23
30220 Aigues-Mortes
Damit wir Ihre Anfrage bestmöglich bearbeiten können, bitten wir Sie, die betreffende Seite oder Funktion anzugeben und, wenn möglich, deren URL zu nennen. Bitte teilen Sie uns außerdem mit, welches Gerät oder welche Software Sie verwenden (Computer, Smartphone, Screenreader usw.) und welche Schwierigkeiten aufgetreten sind.
Wenn Sie eine Barriere bei der Zugänglichkeit feststellen und das Problem dem Fremdenverkehrsamt von Aigues-Mortes gemeldet haben, aber innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständigen Behörden wenden.
Sie können sich insbesondere an den französischen Défenseur des droits (Ombudsstelle für Bürgerrechte) wenden :
Défenseur des droits
Libre réponse 71120
75342 Paris CEDEX 07
Letzte Aktualisierung : 11.08.2026
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30220 AIGUES-MORTES