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Barrierefreiheit : nicht konform

Das Fremdenverkehrsamt von Aigues-Mortes setzt sich dafür ein, seine Website für alle Nutzer zugänglich zu machen, unabhängig von ihren Geräten, ihrer Art der Navigation oder einer möglichen Behinderung, gemäß Artikel 47 des französischen Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 über die Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen.

Diese Seite informiert über den aktuellen Stand der Barrierefreiheit der Website, die bereits umgesetzten oder laufenden Maßnahmen sowie die Kontaktmöglichkeiten, falls der Zugang zu einem Inhalt oder einer Dienstleistung Schwierigkeiten bereitet.

Stand der Konformität

Die Website des Fremdenverkehrsamtes von Aigues-Mortes wird als nicht konform mit dem Référentiel Général d’Amélioration de l’Accessibilité (RGAA, Version 4.1) eingestuft.

Derzeit gilt :

  • Eine vollständige Konformitätsprüfung nach der offiziellen RGAA-Methodik wurde noch nicht durchgeführt.
  • Da diese Prüfung noch aussteht, können wir keinen genauen Konformitätsgrad veröffentlichen.
  • Aus Gründen der Transparenz gilt die Website daher bis zur Durchführung dieser Prüfung als nicht konform.

Es wurde ein aktiver Prozess zur Verbesserung der Barrierefreiheit eingeleitet, um die Website schrittweise für alle Nutzer zugänglicher zu machen.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit ?

Auf der Website des Fremdenverkehrsamtes von Aigues-Mortes verfolgen wir ein einfaches Ziel: Alle sollen auf die angebotenen Inhalte und Dienstleistungen zugreifen können, einschließlich Personen, die unterstützende Technologien verwenden oder besondere Bedürfnisse haben.

Konkret ermöglicht eine barrierefreie Website Ihnen :

  • Die Navigation mit einem Screenreader oder einer Braillezeile, insbesondere für blinde oder sehbehinderte Menschen.
  • Die Darstellung an Ihre Bedürfnisse anzupassen : Texte zu vergrößern, Farben zu ändern, Kontraste zu verbessern oder die Darstellung individuell anzupassen, um das Lesen zu erleichtern.
  • Ohne Maus zu navigieren, insbesondere mithilfe der Tastatur oder anderer angepasster Geräte.

Digitale Barrierefreiheit ist kein «Extra» : Sie ist eine Verpflichtung, damit alle unsere Website nutzen und unter bestmöglichen Bedingungen auf Informationen zugreifen können.

Vorgehen und Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

Das Fremdenverkehrsamt von Aigues-Mortes hat einen strukturierten Prozess eingeleitet, um die Barrierefreiheit seiner Website schrittweise zu verbessern :

  • Schrittweise Überarbeitung der Inhalte (Texte, Bilder, Links, PDF-Dokumente usw.) durch das Team des Fremdenverkehrsamtes, um diese zugänglicher zu gestalten.
  • Durchführung einer technischen und funktionalen Barrierefreiheitsprüfung durch einen spezialisierten Dienstleister anhand einer repräsentativen Auswahl von Seiten und Funktionen.
  • Erstellung eines priorisierten Maßnahmenplans auf Grundlage der Ergebnisse der Prüfung, um folgende Punkte zu identifizieren :

- die erforderlichen technischen Korrekturen (Code, Vorlagen, Module );
- notwendige Verbesserungen hinsichtlich Benutzerfreundlichkeit und Navigation ;
- bewährte Verfahren, die bei der Erstellung neuer Inhalte anzuwenden sind.

  • Laufende Zusammenarbeit mit unserer Webagentur, um die erforderlichen Korrekturen und Verbesserungen umzusetzen.
  • Weiterentwicklung der Kompetenzen unserer internen Teams (Redaktion, Inhaltspflege und Erstellung visueller Inhalte), um schrittweise barrierefreie Inhalte zu erstellen.

Potenziell nicht barrierefreie Inhalte

Bis zur Durchführung der vollständigen Prüfung können bestimmte Elemente der Website für einige Nutzer Zugangsschwierigkeiten darstellen. Zu den wichtigsten potenziell betroffenen Bereichen gehören beispielsweise :

  • Bilder ohne geeigneten Alternativtext.
  • PDF-Dokumente oder andere herunterladbare Dateien (Broschüren, Reiseführer, Formulare usw.), die möglicherweise nicht vollständig für Screenreader strukturiert sind.
  • Unzureichende Farbkontraste bei bestimmten Texten, Schaltflächen oder Elementen der Benutzeroberfläche.
  • Eine möglicherweise eingeschränkte Tastaturnavigation bei bestimmten Menüs oder interaktiven Komponenten.
  • Link- oder Schaltflächenbezeichnungen, die außerhalb ihres Kontextes manchmal nicht eindeutig sind (z. B. „Mehr lesen“).
  • Eine verbesserungsfähige Überschriftenhierarchie auf bestimmten Seiten, die die Navigation anhand von Überschriften für Nutzer von assistiven Technologien erschweren kann.

Diese Elemente werden im Rahmen der Barrierefreiheitsprüfung analysiert und auf Grundlage der Ergebnisse schrittweise korrigiert oder verbessert.

Kontinuierliche Verbesserung der Barrierefreiheit

Unser Ziel ist es, die Website des Fremdenverkehrsamtes von Aigues-Mortes :

  • einfacher navigierbar ;
  • besser lesbar ;
  • zugänglicher und inklusiver für alle Nutzergruppen (Einwohner, Besucher, Fachleute, Partner und alle anderen Nutzer) zu gestalten.

Bei jeder größeren Weiterentwicklung der Website (neue Vorlage, neuer Bereich, Neugestaltung usw.) werden die Aspekte der Barrierefreiheit so früh wie möglich bei den technischen, grafischen und redaktionellen Entscheidungen berücksichtigt.

Unterstützung und Kontakt

Wenn Sie auf eine Barriere stoßen, die Sie daran hindert, auf eine Information oder einen auf unserer Website angebotenen Dienst zuzugreifen, können Sie uns dies melden. Das Fremdenverkehrsamt von Aigues-Mortes bemüht sich, Ihnen eine zugängliche alternative Lösung anzubieten, beispielsweise durch die Zusendung eines Dokuments in einem geeigneten Format oder durch die Übermittlung der Informationen per Telefon oder E-Mail.

Kontakt :

Per E-Mail : info@ot-aiguesmortes.com

Per Telefon : 04 66 53 73 00

Per Post :

Fremdenverkehrsamt von Aigues-Mortes
Place Saint-Louis - BP 23
30220 Aigues-Mortes

Damit wir Ihre Anfrage bestmöglich bearbeiten können, bitten wir Sie, die betreffende Seite oder Funktion anzugeben und, wenn möglich, deren URL zu nennen. Bitte teilen Sie uns außerdem mit, welches Gerät oder welche Software Sie verwenden (Computer, Smartphone, Screenreader usw.) und welche Schwierigkeiten aufgetreten sind.

Rechtsbehelfe

Wenn Sie eine Barriere bei der Zugänglichkeit feststellen und das Problem dem Fremdenverkehrsamt von Aigues-Mortes gemeldet haben, aber innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständigen Behörden wenden.

Sie können sich insbesondere an den französischen Défenseur des droits (Ombudsstelle für Bürgerrechte) wenden :

Défenseur des droits
Libre réponse 71120
75342 Paris CEDEX 07

Letzte Aktualisierung : 11.08.2026

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